Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Der digitale Judo-Pass soll allen Judokas einen zeitgemäßen und leichten Zugang zum Nachweis der Graduierung und Wettkampfberechtigung ermöglichen. Der Deutsche Judo-Bund e.V. stellt hierfür den Landesverbänden sowie den Vereinen eine digitale Plattform zur Beantragung, Verwaltung und Kontrolle von Judopässen zur Verfügung (nachfolgend >> Plattform digitaler JudoPass << genannt).
Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Der Deutsche Judo-Bund, die jeweiligen Landesverbände und der jeweilige Verein haben gemeinsam die Verantwortung hinsichtlich der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozesse festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozesse gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Deutsche Judo-Bund e.V. stellt sowohl die Plattform digitaler JudoPass über den Dienstleister DokuMe GmbH, Subbelrather Str. 436c, D-50825 Köln, bereit. Ihm obliegt die digitale Verwaltung und Ausstellung sowie die digitale bzw. technische Rechtskonformität. Für die Erhebung und Richtigkeit der Daten und das Verfahren der Beantragung ist hingegen der jeweilige Verein des Judokas verantwortlich.
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Parteien vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.
Was bedeutet das für Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
- Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist jede Partei für ihren Prozessabschnitt selbst verantwortlich.
- Der Deutsche Judo-Bund e.V. macht entsprechend der Absprache unter den Parteien den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
- Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
- Datenschutzrechte können grundsätzlich gegenüber jeder Partei (FJB, Ihr Landesverband, Ihr Verein) geltend gemacht werden. Die Parteien haben jedoch den Deutschen Judo-Bund e.V. als Anlaufstelle für die Plattform digitaler Judo-Pass bestimmt. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden, es sei denn die Parteien stimmen etwas anderes ab.
Die Kontaktdaten der Anlaufstelle sind:
Der Deutsche Judo-Bund e.V.:
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 / 67 20 80, Email: djb(at)judobund.de
Verantwortlich: Frank Doetsch (Vorstandssprecher)
sowie die Datenschutzbeauftragte des DJB zu erreichen unter: Dr. Bechtold Datenschutz & Compliance GmbH, Grünhutstr. 6, 76187 Karlsruhe, Tel.: +49 (721) 38134352, E-Mail: dittrich(at)bechtold-datenschutz.de.
Bitte geben Sie die Stichworte „gemeinsame Verantwortlichkeit Judopass“ bei Ihrer Anfrage mit an. Die erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Anfrage.