Regelung des Nachrückens zu Deutschen Einzelmeisterschaften

Die Landesverbände melden verbindlich zu Deutschen Einzelmeisterschaften ihre über die Gruppenmeisterschaften qualifizierten Teilnehmer, mögliche Ersatzkämpfer (5. / 7. Platz der Gruppenmeisterschaften) sowie ggf. gesetzte Judoka.

Nach den Gruppenmeisterschaften erstellt der Gruppenkoordinator eine Ergebnisliste bis einschließlich der siebten Plätze und versendet diese an den Deutschen Judo-Bund und die Landesverbände der Gruppe.

Die Sieger der einzelnen Gewichtsklassen werden jeweils als Nr. 1 gelistet, die Zweitplatzierten als Nr. 2. Der Gewinner des ersten Kampfes um Bronze wird Nr. 3, der Gewinner des zweiten Kampfes um Bronze wird Nr. 4. Für die Fünft- und Siebtplatzierten wird analog verfahren.

Ein Abweichen von der Regelung ist nicht zulässig.

Nimmt ein gemeldeter Kämpfer nicht teil, ist dieses unmittelbar dem Deutschen Judo-Bund anzuzeigen. Es kann ein von den Landesverbänden der Gruppe als Ersatz gemeldeter Kämpfer nachrücken.

Nachrücker ist derjenige Fünftplatzierte, der

a) dem Landesverband des nicht antretenden Kämpfers angehört,

b) nachrangig: im direkten Vergleich bei der Gruppenmeisterschaft gesiegt hat,

c) nachrangig: gegen den nicht antretenden Kämpfer bei der Gruppenmeisterschaft verloren hat,

d) nachrangig: per Losentscheid durch den DJB ermittelt wird.

Will ein Fünftplatzierter nicht teilnehmen, so wird nach den Kriterien a) bis d) unter den Siebtplatzierten weiter ermittelt.

Nimmt ein Finalist nicht teil, rücken die folgenden Kämpfer in der Rangfolge auf, ein Nachrücker wird Nr. 4. Bei Nichtteilnahme der Nr. 3 oder Nr. 4 nimmt der Nachrücker den freigewordenen Platz ein, wird also entsprechend als Nr. 3 oder Nr. 4 geführt.

Nehmen in einer Gewichtsklasse zwei oder mehrere Kämpfer aus einer Gruppe nicht teil, so sind die Nachrücker in der Reihenfolge der Liste (zuerst Nachrücker für Nr. 1., dann für Nr. 2, usw.) zu ermitteln.

Änderungen sind bis zum Ende der Akkreditierung am Vortage der Meisterschaft zulässig.

Im Falle einer danach erfolgenden Absage oder wenn das tatsächliche Gewicht nicht der gemeldeten Gewichtsklasse entspricht wird der Betreffende ersatzlos aus der Liste gestrichen und es erfolgt kein Nachrücken der anderen Kämpfer.

Das Losen erfolgt für jede Gewichtsklasse gesondert.