Die Jugendleiter-Lizenz

Was ist die Lizenz und welchen Mehrwert hat sie?

Die Jugendleiterausbildung ist ein Teil der Jugendleiter-Lizenz, durch den Besuch der Ausbildung und das Planen, Durchführen und Dokumentieren (Projektarbeit) einer Jugendmaßnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über 60 Unterrichtseinheiten (UE). Um die Jugendleiter-Lizenz zu erhalten, werden weitere 60 UE benötigt, diese können über verschiedene Wege erworben/angerechnet werden. So zum Beispiel über die Juleica-Ausbildung, eine Trainerassistenten-Ausbildung oder eine Trainer C, Trainer B oder Trainer A Ausbildung. (Weitere Informationen gibt es unter der Rubrik Ausbildungsinhalte.)

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Jugendleiter-Lizenz sind äquivalent zu denen des Trainer-C

  • Vollendetes 16. Lebensjahr
  • Mitgliedschaft in einem Verein des Landesverbandes (gültiger Judo-Pass)
  • 2. Kyu (Blauer Gürtel)

Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31.12. des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. Die Jugendleiter-Lizenz ist maximal vier Jahre gültig und kann dann verlängert werden (mindestens 15 UE Fortbildung/Lizenzverlängerung). Eine Lizenzverlängerung bietet die Bundesjugendleitung an.

Mit der Lizenz kann man gegenüber Vorstandsmitgliedern, Verein, Eltern und auch den Kindern Qualität nachweisen. Sie sehen, dass man eine qualitativ hochwertige Ausbildung genossen hat und den Aufgaben des Jugendleiters gewachsen ist. Weiterhin können die Vereine für die Jugendleiterlizenz bei dem zuständigen Landessportbund Gelder für die Lizenz beantragen, zum Beispiel gibt es in Württemberg für jeden Lizenzinhaber einen pauschalen Zuschuss von 400€ pro Kalenderjahr. Für weitere Informationen dazu kann der eigene Landesverband kontaktiert werden.

Als Inhaber der Jugendleiter-Lizenz kann darüber hinaus die Jugendleiter-Card (Juleica) beantragt werden, die tolle Vorteile bereithält. Informationen dazu gibt es hier: http://www.juleica.de/