Magdeburger Kriterien

Nachdem es gelungen ist, Judo seit dem Schuljahr 1999/2000 im Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia zu etablieren, wurden nach den so genannten „Magdeburger Kriterien“ von allen Bundesländern Mindestteilnehmerzahlen erwartet.  

Von zwölf Bundesländern werden folgende Mindestteilnehmerzahlen sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen gefordert:

  • A-Länder: Bayern, NRW und Baden-Württemberg: 15 Schulmannschaften
  • B-Länder: Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: 10 Schulmannschaften
  • C-Länder: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: 5 Schulmannschaften
  • D-Länder: Bremen, Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland: 3 Schulmannschaften

Seit dem Schuljahr 2006/7 galten für einige Bundesländer aufgrund der gesunkenen Schülerzahlen neue "Magdeburger Kriterien".


Seit 2019 rücken die Magdeburger Kriterien als Hauptkriterium im Rahmen der Weiterentwicklung des Wettbewerbs „Jugend trainiert“ für den Verbleib einer Sportart in den Hintergrund. Die AG- Qualitätskriterien der Kommission Schulsport der Spitzenverbände in der DSSS unter der Leitung von Oliver Pietruschke erarbeitete neue Qualitätsstandards mit Haupt- und Nebenkriterien, die als Maß für eine individuelle Bewertung der Sportart mit schulperspektivischer Ausrichtung gelten. Hierzu gehört z.B. die Einrichtung einer Schulsportkommission im Spitzenverband.