Kaderkriterien DOSB

Das Kadersystem in Deutschland besteht seit über 30 Jahren. Es bildet die Grundlage für die Auswahl von Athleten* und deren gezielter Förderung. Der Kaderstatus ist darüber hinaus Kriterium für viele Fördereinrichtungen: die Service- und Betreuungsleistungen der Olympiastützpunkte, die Förderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe, der Bundeswehr und der Bundes-/Landespolizei etc.

Im Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung (verabschiedet in der DOSB-Mitgliederversammlung vom 03.12.2016 in Magdeburg) wird ein gezielter Leistungsaufbau vom Nachwuchskader über den Perspektivkader zum Olympiakader angestrebt. Infolge dieser Differenzierung der Kader, mit dem Ziel der Konzentration der Förderung auf die in jeder Entwicklungsetappe leistungsstärksten und potenzialreichsten Athleten, wird die bisherige Zuordnung der Athleten in A-Kader, B-Kader, C-Kader, DC-Kader, S-Kader mit dem 01.01.2018 abgelöst. Alle Kaderathleten der jeweiligen Spitzenverbände werden einer einheitlichen Kaderstruktur zugeordnet

  • Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten A-Kader rekrutiert haben, werden dem Olympiakader (OK) zugeordnet.
  • Ausgewählte Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten B-Kader und C-Kader (mit herausragender Leistungsperspektive) rekrutiert haben, werden dem Perspektivkader (PK) zugeordnet.
  • Ausgewählte Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten B-Kader rekrutiert haben, werden dem Ergänzungskader (EK) zugeordnet.
  • Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten C-Kader rekrutiert haben, werden dem Nachwuchskader 1 (NK 1) zugeordnet
  • Athleten, die sich aus dem bisherig vom Spitzenverband benannten DC-Kader rekrutiert haben, werden dem Nachwuchskader 2 (NK 2) zugeordnet
  • Athleten, die sich aus dem bisherig vom Landesverband benannten D-Kader rekrutiert haben, werden dem Landeskader (LK) zugeordnet

Alle weiteren detaillierten Informationen können in der Kaderdefinition des DOSB eingesehen werden.